Versickerung: Vom Gesetzgeber gefordert, von der Natur gewollt.
In § 51 a LWG hat der Gesetzgeber festgelegt, daß Grundstücke die nach dem 1.1.96 bebaut, oder an die Kanalisation angeschlossen werden, das anfallende Niederschlagswasser versickern oder ortsnah in ein Gewässer einleiten müssen. Das dem Erdreich zugeführte Niederschlagswasser enthält Schadstoffe, die je nach Art der Versickerung im Erdreich mehr oder minder ausgefiltert werden, bevor sie das Grundwasser erreichen. Besonders die oberen, biologisch aktiven Bodenschichten sind in der Lage, Schadstoffe abzubauen oder zurückzuhalten.
RigolenversickerungBei dieser Art der Versickerung erfolgt die Zwischenspeicherung des Regenwassers unterirdisch in den dargestellten Sickerkörpern aus PE. Die Rigolen oder Rohrversickerung ist genehmigungspflichtig. |
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| Die Kombination von Regenwassernutzungsanlagen mit nachgeschalteter Regenwasserversickerung bietet den Vorteil der gleichzeitigen Wassereinsparung und Versickerung. Die Versickerungsanlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das der Versickerung zugeführte Regenwasser muß von groben Verunreinigungen abgefiltert werden | |
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| Regenwasserfilter mit Versickerungseinsatz | |
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Die Speicherkapazität ergibt sich aus dem Volumen der Rigolenkörper, dem Porenvolumen der Kiesbettung und der Länge des Versickerungsstranges. Der Abstand zwischen Grabensohle und Grundwasserspiegel muß mindestens 1 m betragen. |
| Bei dem Verfahren können schwer durchlässige Bodenschichten umgangen werden. Die Kiesschüttung der Rigole, aber auch die Sickerkörper müssen durch ein Filtervlies vor Erdeintrag geschützt werden. Der Platzbedarf ist gering. |
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Weitere Versickerungsverfahren |
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| Muldenversickerung Das zu versickernde Wasser wird in eine künstlich geschaffene Mulde eingeleitet. Es durchdringt eine etwa 20-30 cm dicke belebte Mutterbodenschicht. Diese besitzt eine hohe biologische Reinigungsleistung. Die gefüllte Mulde sollte sich innerhalb 12 Stunden wieder entleeren, daher sollte eine maximale Tiefe von 30 cm nicht überschritten werden. Je 100 m² versiegelter Fläche sollten jedoch 10 bis 20 m² (10 bis 20%) Muldenfläche vorgesehen werden. Dabei ist eine Überstauhäufigkeit von 1 mal in 5 Jahren berücksichtigt. Auch diese Art der Versickerung von Niederschlagswasser ist meist Genehmigungsfrei. Flächenversickerung Einleitung in ein Gewässer Schachtversickerung Mulden - Rigolen - Rohr- Versickerung |
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